Buch “M&A Litigation”
4. Auflage 2022

Post M&A Disputes zeigen, dass viele zentrale Fragen des M&A-Zivilrechts ungelöst sind. Dies betrifft sog. „harte“ und „weiche“ Bilanzgarantien, Aufklärungspflichten, Verhaltenszurechnung, Wissenszurechnung/Wissensorganisationshaftung, § 442 BGB, die Berechnung des „negativen Interesses“ („Restvertrauensschaden“) und des positiven Interesses („Bilanzauffüllung?“ „Preisdifferenzschaden?“) sowie den Schnittbereich von Schadensrecht und Unternehmensbewertung.

Das Buch bietet in rund 1000 Seiten eine in die Tiefe gehende dogmatische Behandlung solcher Fragen. Daneben versteht es sich als Portal, das die vorhandene Rechtsprechung, Literatur und zugänglichen Schiedssprüche möglichst schnell und vollständig erschließen will.

Rezensionen

ZIP, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, RWS Verlag, 12/2013, S.596

So viele Muster-M&A-Verträge es in einschlägigen Sammlungen gibt, so wenige Bücher beschäftigen sich mit der Durchsetzung von Ansprüchen aus und der Bewältigung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit derartigen Verträgen. Diese Lücke füllt das Buch von Wächter in herausragender Weise. Der Autor gliedert seine brillante Darstellung möglicher M&A-Streitigkeiten in sieben Kapiteln, ein achtes Kapital ist den Besonderheiten der Prozessführung aus Streitigkeiten aus M&A-Verträgen gewidmet. Die Abhandlung besticht in vielerlei Hinsicht: Sie ist klar strukturiert, aus „einem Guss“, stets praxisnah und fallorientiert, bietet eine Fülle von Beispielen aus der Rechtsprechung und handelt Fälle aus der eigenen Praxis des Verfassers ab. Bei aller Kasuistik scheut sie aber auch nicht dogmatische Ausführungen, bietet eigenständige Lösungen und kommt zuweilen auch streitbar daher. Stets spürbar ist die große praktische Erfahrung des Autors. Jeder Praktiker wird bei der Lektüre seine „Aha“-Erlebnisse und Wiedererkennungseffekte haben. Viele Überlegungen sind ungemein differenziert, die Ausführungen zur Relevanz von Unternehmensplanungen, zum Vorsatz und Arglist des Verkäufers, zur Zurechnung von Fehlinformationen durch das Management auf Verkäuferseite oder zur „Kenntnis“ auf Käuferseite seien nur beispielhaft herausgegriffen. Es ist ein besonderes Verdienst, dass sich Wächter ausführlich und grundlegend dem komplexen Thema der Schadensermittlung widmet. Die Lektüre des Buchs kann jedem M&A-Praktiker, sei es dem Verträge verhandelnden Berater oder dem mit einer Streitigkeit befassten Anwalt oder (Schieds-)Richter eindringlich zur Lektüre und als verlässlicher Ratgeber in streitigen Situationen empfohlen werden. Ein großer Wurf, der das Zeug hat, zu einem Standardwerk zu werden. Dr. Walter R. Henle (LL.M., NYU), München (Dr. Walter R. Henle ist Rechtsanwalt in München und Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP)

 

SchiedsVZ, Zeitschrift für Schiedsverfahren, Verlag C.H. Beck, Heft 4 2012, S. 216

Ein eigenwilliges Buch, ein großartiges Buch. Doch der Reihe nach. Warum wird in einer der Schiedsgerichtsbarkeit in Praxis und Wissenschaft gewidmeten Zeitschrift ein Buch über „M&A-Litigation“ besprochen? Zwei Antworten. Die meisten M&A-Streitigkeiten dürften von Schiedsgerichten entschieden werden (so wörtlich und zutreffend Wächter Rdnr. 1313 in Fußnote 19). Das Kaptitel 8 „ Anhang: Rechtsstreit, Recht, Gerichte und Prozessführung“ (Rdnr. 1305) ist brillant. Wächters Buch ist in folgende acht Kapitel unterteilt: Streitigkeiten „post prae“ M&A; Streitigkeiten um den Bestand von M&A-Verträgen, Streitigkeiten bei Nichtlieferung; Streitigkeiten über Beeinträchtigungen des Unternehmenswerts; Rechtsfolgen bei Unternehmenswertbeeinträchtigungen; Streitigkeiten aus zusätzlichen vertraglichen Pflichten und Kaufpreisanpassungsklauseln; Weiterungen und den bereits erwähnten Anhang über den Rechtsstreit. Überschlägig mehrere hundert Fallbeispiele aus der Rechtsprechung, aus „Schiedsverfahren abgewandelt“ oder betitelt mit „erfunden“ erleichtern die Lektüre, machen sie spannend. Fast auf jeder Seite finden sich scharfsinnige Beobachtungen und Formulierungen, die eine jahrzehntelange Beschäftigung mit der Materie zeigen. Ein willkürliches Beispiel (Rdnr. 149): „Selbst Kaufleute und Manager verstehen Optionen bisweilen falsch. Sie denken sie sich u.U. so zurecht, dass sie als Stillhalter nicht schlechter – sondern sogar besser – dastünden, als wenn es die Option nicht gäbe. Englische Begriffe helfen bei falschem Denken.“ Das Motto aus Wächters Vorwort, im Rechtsstreit sei „tiefer zu graben“, hält er insbesondere im erwähnten Kapitel 8 konstant durch. Nicht um des Effektes Willen werden von Clausewitz, Hobbes, Kelsen und Luhmann u.v.a. zitiert. Sie werden gewinnbringend inhaltlich verarbeitet. Kundig (Rdnr. 1349 bis 1399) erläutert Wächter die Skripttheorie – der Mensch fertigt gerne geistige Bilder. Der gute Anwalt hilft dabei. Sehr schön ist auch Wächters Beobachtung (Rdnr. 1393) und Begrifflichkeit der rechten „Körnung“ von Argumenten. Das Buch ist staunenerregend. Ob mit „M&A-Litigation“ oder „M&A-Arbitration“ ein Sonderprozessrecht entsteht, wird die Zeit zeigen. Fest steht jetzt schon, dass bei M&A-Streitigkeiten, insbesondere in der Schiedsgerichtsbarkeit, künftig konstant gefragt werden wird „Was steht dazu im Wächter?“. Dr. Stephan J. Spehl, München (Dr. Stephan J. Spehl ist Rechtsanwalt in München und Partner der Baker&McKenzie Partnerschaftsgesellschaft).

 

M&A REVIEW 11/2012

Der Deal ist tot, das Closing Dinner abgesagt oder abgetragen. Gerichtsmedizin, Sectio Legalis, von dort in die M&A Litigation-Hölle. Hier soll alles anders gewollt, gemeint, gewesen sein. Es wird alternativ, abgestuft und sehr allmählich vorgetragen und dann ein Drittes bewiesen. Gutachten münden in Aporie und schlussendlich einen Vergleich. An kaum einem anderen Ort fühlt sich der M&A-Praktiker derart ausgeliefert wie vor Gericht. „All hope abandon ye who enter here“? Nicht mehr. Wächter hat jüngst und als Erster das Feld der Transaktionsstreitigkeiten für Praxis, Forschung und Lehre zusammenhängend kartographiert. Auf über 500 Seiten erläutert der Verfasser die verschiedenen Höllenkreise (Streitigkeiten vor Zustandekommen des M&A-Vertrages; um dessen Bestand; um Nichtlieferung; Bewertungsstreitigkeiten; Streitigkeiten um Vertragsverstöße und Kaufpreisanpassung; mit weiteren Beteiligten). Intellektuell tiefschürfend, wissenschaftlich akribisch und das Prozessziel fest im Auge geleitet er den Leser Richtung Purgatorium und gibt ihm kampferprobte Handreichungen dazu (Prozessführung). Eine Liste der 240 wichtigsten Urteile zum Unternehmenskauf rundet das Werk ab (ab 1906). Nichts peinigt, nichts reinigt mehr, als aus den eigenen M&A-Verträgen prozessieren zu müssen. Hier werden die wichtigsten Streitfälle ausgebreitet: erschöpfend, überzeugend, hochrelevant. Jeder ist anders, offensichtlich nicht einer. Dem einen Handkommentar, dem anderen großes Lehrbuch, handelt es sich um ein echtes Grundlagenwerk. Um ein stilistisch brillantes, bisweilen erfrischend launisch geschriebenes dazu. Alexander H. Engelhardt Mehr zu M&A-Litigation: ae@deepvalue.de